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Qualitätszeichen

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Das Qualitätszeichen der DGQK e.V.



Was ist ein Qualitätszeichen?

Ein Qualitätszeichen ist eine graphische/schriftliche Markierung in einer Darstellung zu einer Dienstleistung oder Technologie oder an einem Produkt, die eine Aussage über deren Qualität machen soll.

Ein einheitliches Design sichert einen hohen Wiedererkennungswert und eine Abgrenzung zu konkurrierenden und anderen Zeichen.

Die Zeichenmarkierung kann direkt auf einem Produkt angebracht sein oder auf Informations- und Urkundenmaterial.

Die DGQK e.V. regelt das in ihrer Zeichensatzung.

Was ist der Zweck eines Qualitätszeichens?

Zweck eines Qualitätszeichens soll es sein:

  • Den Verbrauchern positive Hinweise über die besondere Qualität einer Dienstleistung, einer Technologie oder eines Produkts zu geben.
  • Den Anbieter einer Dienstleistung, den Betreiber einer Technologie oder den Hersteller eines Produkts als besonders vertrauenswürdigen Anbieter am Markt hervorzuheben.

Warum vergibt die DGQK e.V. ihr Qualitätszeichen?

Durch Vergabe ihres Qualitätszeichens fördert die DGQK e.V. satzungsgemäß die Qualität und Kompetenz von Dienstleistungen, Technologien und Produkten auf nationaler und internationaler Ebene.

Verbraucher erwerben das Qualitätszeichen:

  • Zur Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit,
  • als Schlüssel zum Marktzugang,
  • als Katalysator des Verkaufs von Dienstleistungen, Technologien und Produkten,
  • als global verständliche, einfach erkennbare Botschaft der freiwilligen Offenlegung der Qualität und Kompetenz ihrer Dienstleistungen, Technologien und Produkte,
  • als Stimulierung zur nachhaltigen, weiteren Erhöhung der Qualität und Kompetenz im eigenen Unternehmen.

Das Qualitätszeichen der DGQK e.V. ist „German Quality Control“ – ein Beweis des Vertrauens von den Verbrauchern – ein Beweis des Vertrauens in die Verbraucher.

In einem transparenten, iterativen Prozess der Verifizierung wird dem Verbraucher geholfen seine Stärken auszuweisen und auszubauen.

 Warum ist das Qualitätszeichen eine Alternative zu anderen internationalen Normen ?

Minimierung von Aufwand/Kosten durch elektronischen Abwicklung der Aktivitäten für Verifizierung und Monitoring/Audit.  
Vor-Ort-Tätigkeit der Auditoren nur in erforderlichen Fällen unter Hinzuziehung externer Dienstleister.
Maximale Entlastung des Zeichennutzers bei Ausführung von Monitoring /Audit. 
Frei von technokratischen, bürokratischen Forderungs-Pyramiden, um dem Zeichennutzer einen effektiven Personaleinsatz, überschaubare Archivierung und Eigen-Kontrolle im Unternehmen zu ermöglichen.   
German-Quality-Control verständlich für Verbraucher !

Wer sind Antragsteller und Zeichennutzer?

Antragsteller und Zeichennutzer kann eine natürliche oder juristische Person sein, unabhängig von deren territorialer und nationaler Zugehörigkeit und unabhängig von deren kommerziellen Tätigkeitsrichtung weltweit.

Antragsteller und Zeichennutzer sind insbesondere kooperierende Mitglieder der DGQK e.V. und bei der DGQK e.V. akkreditierte externe Dienstleister.

Der Ablauf ist in einem Organigramm dargestellt.

Wie wird das Qualitätszeichen vergeben?

Nach den Regeln der DGQK e.V. wird ein Prüfungs- und Vergabeverfahrens zum Recht als Zeichennutzer durchgeführt.

In einem allgemeinen Antragsverfahren mit einem auf den spezifischen Gegenstand des Antragstellers und Zeichennutzers zugeschnittenen Auskunftsverfahren wird eine allgemeine und spezifische Verifizierung durch die DGQK e.V. vorgenommen.

Dazu werden je nach Tätigkeitsrichtung anerkannte und unabhängige externe Dienstleister und Koordinatoren beauftragt.

Nach erfolgreicher Verifizierung werden ein Internationales Zertifikat und ein Internationaler Stempel vergeben.

Mit einem  Monitoring in jedem 3. Jahr wird die Kontrolle permanent gewährleistet.

Die damit verbundenen Leistungen und Gebühren werden in einem aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen.

Wie lange ist das Zertifikat der Zeichennutzung gültig?

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren unter der Voraussetzung des ausreichenden Ergebnisses der Überwachung.

Nach Ablauf der 5 Jahre kann die Zeichennutzung nach Antrag und Vertrag fortgeführt werden.



Letzte Änderung: 09-12-2014